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Tätigkeiten im Beruf

Die Veränderungen der gesellschaftlichen Altersstruktur und die damit verbundenen pflegerischen Aufgaben berücksichtigt das Pflegeberufegesetz (2017) mit der Zusammenführung der vormals etablierten Pflegeberufe der Kinder-, Kranken- und Altenpflege zu einem generalistisch angelegten Pflegeberuf.

Tätigkeiten:
1. die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
2. die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
3. die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege

Beispielhafter Ablauf eines Frühdienstes:

  • Übergabe vom Nachtdienst
    • Informationsweitergabe zu den Patienten*Patientinnen, die in dieser Schicht betreut werden
    • Übergabe, welche Aufgaben anstehen
  • Betreuung und Versorgung der zugeteilten Patienten*Patientinnen
    • Körperpflege, Messung der Vitalzeichen, ggf. Vorbereiten und Anreichen der Mahlzeiten, Stellen und Verteilen von Arzneimitteln wie Tabletten oder Infusionen, Lagerung von immobilen Patienten*Patientinnen
  • Dokumentation der erbrachten Arbeit
  • Übergabe zum Spätdienst

Ihre Gesundheit in besten Händen