Tätigkeiten im Beruf
Die Veränderungen der gesellschaftlichen Altersstruktur und die damit verbundenen pflegerischen Aufgaben berücksichtigt das Pflegeberufegesetz (2017) mit der Zusammenführung der vormals etablierten Pflegeberufe der Kinder-, Kranken- und Altenpflege zu einem generalistisch angelegten Pflegeberuf.
Tätigkeiten:
1. die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
2. die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
3. die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
Beispielhafter Ablauf eines Frühdienstes:
- Übergabe vom Nachtdienst
- Informationsweitergabe zu den Patienten*Patientinnen, die in dieser Schicht betreut werden
- Übergabe, welche Aufgaben anstehen
- Betreuung und Versorgung der zugeteilten Patienten*Patientinnen
- Körperpflege, Messung der Vitalzeichen, ggf. Vorbereiten und Anreichen der Mahlzeiten, Stellen und Verteilen von Arzneimitteln wie Tabletten oder Infusionen, Lagerung von immobilen Patienten*Patientinnen
- Dokumentation der erbrachten Arbeit
- Übergabe zum Spätdienst
Ihre Gesundheit in besten Händen