Entlassmanagement – schon bei der Aufnahme denken wir an den Abschluss der stationären Behandlung
Wir haben im HEH gemäß den gesetzlichen Vorgaben ein standardisiertes Entlassmanagement etabliert. Um Ihre Entlassung bereits ab dem Zeitpunkt Ihrer Aufnahme vorbereiten zu können, benötigen wir neben der Einverständniserklärung bereits zu Behandlungsbeginn einige Informationen von Ihnen:
- Wie gestaltet sich Ihre häusliche Situation? Sind Sie alleinstehend?
- Werden Sie bereits von einem Pflegedienst oder anderen Menschen unterstützt? Wenn ja, von wem?
- Wer ist Ihr*e Hausarzt*-ärztin? Behandelt diese*r Sie nach dem stationären Aufenthalt bei uns auch weiter?
- Sind Sie berufstätig?
- Benötigen Sie Beratung zu Themen wie Hilfsmitteln, Pflegegrad, Hauswirtschaftliche Unterstützung, etc.?
Anhand der Informationen, die wir von Ihnen erhalten haben, wird bereits bei der Aufnahme Ihr individueller Versorgungsbedarf ermittelt und der Entlassplan erstellt. Dieser wird in Anpassung an Ihren individuellen Krankheitsverlauf kontinuierlich aktualisiert.
Warum benötigen wir eine Einverständniserklärung?
Es kann erforderlich werden, dass wir im Rahmen des Entlassmanagements Kontakt zu anderen Ärzten*Ärztinnen, Hilfsmittelanbietenden, Therapeuten*Therapeutinnen, Pflege- oder Rentenkassen etc. aufnehmen müssen. Damit wir Ihre erforderlichen Patienten-*Patientinnendaten an die entsprechenden Stellen weitergeben dürfen, benötigen wir Ihre schriftliche Genehmigung. Diese können Sie selbstverständlich jederzeit schriftlich widerrufen.
Die Einverständniserklärung mit weiteren Informationen zum Entlassmanagement finden Sie hier.