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Qualitätsverträge

Mit Qualitätsverträgen soll erprobt werden, ob sich durch Vereinbarungen von Anreizen und Qualitätsanforderungen eine weitere Verbesserung der stationären Versorgung erreichen lässt. Sie werden zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern zeitlich begrenzt geschlossen und definieren besondere Anforderungen, die über die gesetzlich festgelegten Standards hinausgehen. 

Ziele der Qualitätsverträge sind :

  • Erhöhung der Behandlungsqualität: Durch die Festlegung spezieller Anforderungen in vom Gesetzgeber festgelegten Bereichen wird versucht, die Qualität der medizinischen Versorgung zu steigern.
  • Vermeidung von Komplikationen und Wiederaufnahmen: Höhere Qualitätsstandards führen oft zu weniger Komplikationen und Wiederaufnahmen, so dass damit die Patientensicherheit erhöht werden kann.
  • Transparenz und Vergleichbarkeit: Qualitätsverträge schaffen Anreize für Krankenhäuser, messbare Ergebnisse zu liefern. Dadurch können Patienten*Patientinnen besser vergleichen, welche Krankenhäuser in bestimmten Bereichen eine höhere Qualität bieten.

Folgende Qualitätsverträge haben wir mit den Krankenkassen geschlossen:


Ihre Gesundheit in besten Händen