Qualitätsberichte schaffen Transparenz
Alle zugelassenen deutschen Krankenhäuser sind gemäß § 137 SGB V seit 2005 gesetzlich dazu verpflichtet, einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen, seit 2014 jährlich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu Struktur und Inhalte vorgegeben, um eine Vergleichbarkeit und Transparenz der Daten zu gewährleisten. Ziel ist es, Ihnen als Patient oder Angehörigen sowie Ihrem behandelnden Arzt schon im Vorfeld Ihrer Krankenhausbehandlung über Art, Umfang und Qualität der Leistungen eines Krankenhauses zu informieren und somit eine objektive Entscheidungshilfe zu geben.
Mit dem gesetzlichen Qualitätsbericht erhalten Sie einen Überblick zum Leistungsvermögen unserer Klinik sowie detaillierte Angaben zu Versorgungsschwerpunkten, ambulanten und stationären Behandlungsmöglichkeiten sowie Häufigkeiten von Operationen unserer einzelnen Fachabteilungen.
Teil A informiert Sie über die Struktur- und Leistungsdaten unseres gesamten Hauses. So finden Sie unter A.5 Angaben zu unserem medizinischen und pflegerischen Leistungsangebot mit zusätzlichen Erklärungen. A.6 enthält Angaben zu unserem nicht-medizinischem Angebot, z.B. zu Ihrer Unterbringung.
Teil B enthält Daten über die Versorgungsschwerpunkte unserer einzelnen Fachabteilungen, Häufigkeit der durchgeführten Operationen, Fachexpertisen der jeweiligen Abteilung sowie unser ambulantes Behandlungsangebot.
Teil C enthält Angaben zur Teilnahme an externen qualitätssichernden Maßnahmen.
Erläuterungen zum Qualitätsbericht sowie eine Lesehilfe finden Sie hier.